
Medizinisches Sozialrecht in Düsseldorf
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0211 / 355 83 14
Adresse
Graf-Adolf-Straße 80, 40210 Düsseldorf
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Am Sozialgericht können Sie nur gewinnen. Es droht Ihnen kein finanzieller Verlust. Ihre Rechtsposition kann nicht verschlechtert werden. Kosten kommen keinesfalls auf Sie zu, weil Ihnen bei Bedürftigkeit PKH gewährt werden muss.
Am Sozialgericht entstehen in den von uns vertretenen Fällen im Medizinischen Sozialrecht (Unfallversicherung, Schwerbehindertenrecht, Opferhilfe, Erwerbsminderung, Unfallversicherung, Recht der Krankenversicherung) niemals Gerichtskosten. Sogar die eingeholten Sachverständigengutachten werden aus der Staatskasse finanziert.
Auf Beklagtenseite stehen Sozialbehörden. Diese vertreten sich vor Gericht selbst. Sie beauftragen also keine Rechtsanwälte. Daher besteht kein Risiko, den Gegneranwalt bezahlen zu müssen, wenn der Prozess verloren geht.
Unsere Prozesse werden durch medizinische Sachverhalte geprägt. Hier hat der Richter keine eigene Fachkenntnis. Daher werden immer Sachverständigengutachten eingeholt. In diesen Fällen wird auch immer Prozesskostenhilfe (PKH) gewährt, weil der Ausgang des Prozesses offen ist. Das Gericht kann die Erfolgsaussicht also nicht vor Einholung des Gutachtens ablehnen. Es hat Prozesskostenhilfe zu gewähren und einen Anwalt Ihrer Wahl beizuordnen, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind und nur über ein kleines Einkommen oder eine Rente verfügen.