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Maklerrecht

Nach Abschluss eines durchgeführten Hauskaufs kommt zumeist die Frage nach der Wirksamkeit des Maklervertrags und Zahlung einer Provision auf. Die besondere Schwierigkeit des Maklerrechts liegt in seinen nur recht ungenauen gesetzlichen Regelungen. Fragen zu Vertragsgestaltung, Courtage, Provision, Abmahnung, Widerrufsrecht oder Angaben im Impressum des Maklers klären wir umfassend für Sie.

Maklerlohn, Courtage, Provision

Der Makler hat bereits in dem Moment, seinen Maklerlohn vollständig und gerichtsfest verdient, wo er das Exposé mit vollständigen Angaben zu Eigentümer und Objekt an den Kunden gesendet hat.

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Wettbewerbsrecht, Abmahnung, Lauterkeitsrecht, Verbraucherschutz, Widerrufsrecht

Jeder Makler muss sich im Wettbewerbsverhältnis an die Lauterkeitsregeln des UWG halten. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Informationspflichten und Verbraucherschutz.

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Vertragsgestaltung, Mietvertrag, Kaufvertrag

Grundsätzlich berate ich umfassend zur Vertragsgestaltung und zu Regelungsmöglichkeiten. Zum Beispiel darf die Renovierungspflicht nur noch dann auf den Mieter abgewälzt werden, wenn die Wohnung bei Einzug frisch renoviert an den Mieter übergeben wurde.

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Voraussetzungen für Maklerlohn

Nur wenn alle Voaraussetzungen gegeben sind, kann der Makler die Courtage beanspruchen.

  1. Begründung und Beendigung des Maklervertrags
    • Mindestens schlüssiges Verhalten: Konkludenter Vertragsabschluss
    • Ausdrückliches Provisionsbegehren
    • Kein Widerruf des Maklervertrags bei Kontakt nur über Internet oder Telefon
  2. Maklerleistung
    • Regelmäßig ist nur die Nachweisleistung geschuldet
    • Vermittlungsleistung schuldet der Makler nur bei ausdrücklicher Auftragserteilung hierzu
  3. Hauptvertrag
    • Miet- oder Kaufvertrag zwischen Hauseigentümer und Kunde
    • Wirtschaftliche Identität (Kongruenz)
    • Keine Verflechtung zwischen Makler und Hauseigentümer
  4. Kausalität zwischen Maklerleistung und Hauptvertrag