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- Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt.
- Betriebskosten sind die Kosten, die dem durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.
- Für die Aufstellung der Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung fort.
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