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Führt eine Mehrerlösabführungsklausel zu Provisionen von deutlich über 20%, dann ist der Maklervertrag jedenfalls sittenwidrig, wenn der Makler dies gegenüber dem in Immobiliengeschäften unerfahrenen Kunden verschleiert hat.
LG Berlin, Urteil vom 30.05.2013, 9 O 540/11